Kassenpatienten im Krankenhaus: Zusatzpolicen schließen nicht alle Kosten ein
Geschrieben von: Daniel   

Kassenpatienten sind häufig von einer größeren Leistungsauswahl ausgeschlossen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Behandlung diesbezüglich zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ablaufen soll. In der Realität werden Kassenpatienten also ins nächstgelegene, für die medizinische Behandlung hinreichend ausgerüstete Krankenhaus eingeliefert. Sie liegen dort im Mehrbettzimmer und werden vom diensthabenden Arzt therapiert. All diejenigen, die eine umfangreichere und mitbestimmende Behandlung wünschen, haben die Möglichkeit, bei ihrem Versicherer Zusatzpolicen abzuschließen. Diese versprechen ein Plus an Mitspracherecht bei der Wahl des Krankenhauses und des behandelnden Arztes. Doch halten die Policen, was sie versprechen?

Wichtig für Versicherungsnehmer ist das Lesen des Kleingedruckten, insbesondere der Versicherungsbedingungen. Eine mögliche Grenze kann für Leistungen innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gezogen werden. So begrenzen einige Versicherer Leistungen beispielsweise auf den Höchstsatz der GOÄ. Dies wären im Falle einer Kleinhirntumor-Entfernung 291 Euro. Ist die Operation jedoch knifflig, kann der Arzt die Behandlung auf das 3,5-fache erhöhen. Auf der sicheren Seite ist man in einem solchen Fall, wenn man sich vor einer Behandlung mit seiner Versicherung in Verbindung setzt und die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lässt. Ähnlich verfährt man auch bei der Krankenhauswahl. Denn bei manchen Krankenkassen ist die Therapie in bestimmten Kliniken bereits von vornherein ausgeschlossen. Andere verlangen vorher einen gesonderten Antrag. Handelt es sich um eine sogenannte gemischte Klinik, die sowohl einen Krankenhaus- als auch einen Kurbetrieb umfasst, ist ebenfalls Umsicht geboten. Bei einer planbaren Therapie sollte beim Versicherer nachgefragt werden. Notfallbehandlungen sind dagegen unproblematisch bezüglich einer Kostenübernahme.

Besondere Vorsicht ist bei der Wahl von Privatkliniken geboten. Denn im Regelfall teilen sich gesetzliche Krankenkasse (GKV) und privater Zusatzanbieter die Kosten. Hat eine Klinik jedoch keinen Versorgungsvertrag mit einer GKV abgeschlossen, werden lediglich die Zusatzleistungen durch den privaten Anbieter übernommen. Die Kosten der allgemeinen Behandlung bleiben dagegen offen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.