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Geschrieben von: Frank
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Menschen, die Zahnersatz benötigen, also eine Brücke, Krone oder ein Inlay, erhalten die Kosten dafür nicht in vollem Umfang von ihrer Krankenkasse zurück, wenn sie gesetzlich versichert sind. Die gesetzlichen Kassen bezuschussen das Ganze je nach Maßnahme mit einem festen Betrag. Wer sich gegen diese Kosten absichern möchte, der schließt am besten eine Zahnzusatzversicherung ab, die die Beträge für die Zahnersatzleistungen übernimmt. Bevor man aber eine solche Police unterschreibt, sollte man genau prüfen, was für einen selbst wichtig ist. Man kann bestimmen, ob man neben der Kostenübernahme für Zahnersatz noch zusätzlich die Prophylaxe-Maßnahmen erstattet bekommt. Der Beitrag hängt dann nicht nur von den Leistungen ab, sondern wird auch bestimmt vom Alter, in dem man in die Zahnzusatzversicherung eintritt.
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Geschrieben von: Anja
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Allerhand mögliche Versicherungsnehmer denken in verschiedenen Perioden ihrer Lebensdauer über eine große Anzahl an Versicherungen, wie z.B. die Krankenzusatzversicherung, nach, zu dem Zweck sich gegen sämtliche denkbare Schadensfälle, welche auftreten können, abzusichern. Abgesehen von den herkömmlichen Arten von Pflichtversicherungen bestehen viele freiwillige beziehungsweise private Versicherungen, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden können. Hinzu kommt vielfach das Bedürfnis, sich und gegebenenfalls seiner Familie Wünsche erfüllen zu wollen. Aber dafür muss eine geldliche Voraussetzung erwirtschaftet werden, gleichsam ob durch Darlehen oder auch Aktien. Enorm wichtig ist es vor allem, eine ausgewogene und gesunde Mischung von Versicherungen zu kaufen, die auch auf die eigenen Ansprüche und Bedürfnisse angepasst sind.
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Geschrieben von: Daniel
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Die meisten Menschen sind in einer Gesetzlichen Krankenkassenversicherung, GKV, denn diese greift automatisch, wenn man ins Berufsleben eintritt. Viele, die die Einkommensgrenzen erreicht haben und sich eine besseren Behandlung wünschen, denken über eine Private Krankenversicherung, PKV, nach, um zusätzliche oder bessere Leistungen beziehen zu können. Egal, welche Versicherung man nutzt, bezahlen muss man auf jeden Fall dafür. Seit Anfang 2011 muss jeder Arbeitnehmer der in der GKV versichert ist, 15,5 Prozent seines Bruttolohnes dafür aufwenden. Für Menschen, die in die PKV wechseln möchten, ist der Übergang mit Jahresbeginn leichter geworden.
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Geschrieben von: Anja
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Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, kann mithilfe dieser Versicherung Leistungen bezahlen, die den Zahnersatz oder die Zahnprophylaxe betreffen. Hier können Patienten mit Beitragszuschüssen rechnen, die deutlich über dem Niveau liegen, die eine gesetzliche Krankenversicherung leistet. So erstattet die Gothaer Versicherung im Bereich der Prophylaxe Kosten bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. Dazu zählt zum einen die professionelle Zahnreinigung aber auch Leistungen wie Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Erstellung eines Mundhygienestatus sowie die Kariesdiagnostik. Dabei sind die Beiträge nach dem Alter gestaffelt und eine vorherige Überprüfung der Zähne ist nicht notwendig. Ebenfalls bezahlt werden hier konservierende und chirurgische Leistungen, wobei dies nicht Inlays oder Kronen betrifft.
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